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   OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 2 PS 248/13   

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https://dejure.org/2013,15713
OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 2 PS 248/13 (https://dejure.org/2013,15713)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.07.2013 - 2 PS 248/13 (https://dejure.org/2013,15713)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 2 PS 248/13 (https://dejure.org/2013,15713)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 130 Abs. 1 S. 1 BGB; § 30 Abs. 2 VwVfG
    Zugang einer empfangsbedürftigen Willenserklärung an einen ortsabwesenden Empfänger am Wohnsitz oder Geschäftssitz am Tag der tatsächlichen Übersendung als landesweiter gesetzlicher Feiertag (hier: Fronleichnam) erst am folgenden Werktag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 130 Abs. 1 S. 1; VwVfG § 30 Abs. 2
    Zugang einer empfangsbedürftigen Willenserklärung an einen ortsabwesenden Empfänger am Wohnsitz oder Geschäftssitz am Tag der tatsächlichen Übersendung als landesweiter gesetzlicher Feiertag (hier: Fronleichnam) erst am folgenden Werktag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zugang einer empfangsbedürftigen Willenserklärung an einen ortsabwesenden Empfänger am Wohnsitz oder Geschäftssitz am Tag der tatsächlichen Übersendung als landesweiter gesetzlicher Feiertag (hier: Fronleichnam) erst am folgenden Werktag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 784
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Göttingen, 29.04.2013 - 8 C 1/13

    Verwaltungsgericht verschafft weiteren 31 Studenten Studienplätze in Göttingen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 2 PS 248/13
    Das Schreiben der Vollstreckungsschuldnerin vom 30. Mai 2013 (Fronleichnam), mit dem sie dem in dem Bundesland B. ansässigen Prozessbevollmächtigen des Vollstreckungsgläubigers per Telefax mitgeteilt hat, dass dieser nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 29. April 2013 - 8 C 1/13 u. a. (hier: 8 C 356/13) - auf einen vorläufigen Teilstudienplatz im 2. Fachsemester nachrückt, ist dem Prozessbevollmächtigten des Vollstreckungsgläubigers im Rechtssinn nicht am Donnerstag, 30. Mai 2013, als Tag der Versendung des Telefax, sondern erst am darauffolgenden Freitag, 31. Mai 2013, zugegangen.

    Zur Vermeidung von Missverständnissen weist der Senat abschließend ausdrücklich darauf hin, dass mit diesem Beschluss lediglich im Wege der Vollstreckung die vorläufigen Folgerungen aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 29. April 2013 - 8 C 1/13 u. a. (hier: 8 C 356/13) - gezogen werden, ohne dass eine Aussage über die inhaltliche Richtigkeit der Ausführungen des Verwaltungsgerichts zur Kapazitätserschöpfung und damit einhergehend über die Erfolgsaussichten der den Vollstreckungsgläubiger betreffenden Beschwerde der Vollstreckungsschuldnerin gegen den diesen als Nachrücker betreffenden Beschluss des Verwaltungsgerichts getroffen wird.

  • BGH, 10.01.2012 - VI ZA 27/11

    Prozesskostenhilfeantrag für eine Nichtzulassungsbeschwerde: Ende der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 2 PS 248/13
    Sie müssen nur ihrerseits bei der Einlegung von Rechtsmitteln prüfen, ob am Sitz des Gerichts andere Feiertagsregelungen gelten als am Sitz ihrer Praxis (vgl. BGH, Beschl. v. 10.1.2012 - VI ZA 27/11 -, NJW-RR 2012, 254; OLG Celle, Beschl. v. 30.7.20107 - 11 U 116/07 -, juris).
  • OLG Celle, 30.07.2007 - 11 U 116/07

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand; Fristversäumung wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 2 PS 248/13
    Sie müssen nur ihrerseits bei der Einlegung von Rechtsmitteln prüfen, ob am Sitz des Gerichts andere Feiertagsregelungen gelten als am Sitz ihrer Praxis (vgl. BGH, Beschl. v. 10.1.2012 - VI ZA 27/11 -, NJW-RR 2012, 254; OLG Celle, Beschl. v. 30.7.20107 - 11 U 116/07 -, juris).
  • FG Niedersachsen, 15.04.2013 - 2 K 25/13

    Möglichkeit der wirksamen Bekanntgabe eines (Einspruchs-)Bescheides am 31.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 2 PS 248/13
    Insoweit gilt etwas anderes als an den von dem Verwaltungsgericht zur Stützung seiner Auffassung mit in den Blick genommenen Tagen, an denen lediglich gewohnheitsmäßig landes- oder bundesweit (z. B. Heiligabend, 24.12., Silvester, 31.12.) oder gebietsspezifisch (z. B. Rosenmontag) nicht gearbeitet wird (vgl. hierzu etwa FG Niedersachsen, Beschl. v. 15.4.2013 - 2 K 25/13 -, juris m. w. N.).
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